11. April 2022

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DSR DIGITAL SOLUTIONS GMBH FÜR DAS ANGEBOT VON AKTIVITÄTEN AUF DER DSR ERLEBNISPLATTFORM

AGB Anbieter

Inhaltsverzeichnis

  1. ANWENDUNGSBEREICH
    1. Die DSR Digital Solutions GmbH (kurz auch "DSR Digital") ist ein Unternehmen der Deutschen Seereederei-Gruppe. Die DSR Digital stellt die DSR Erlebnisplattform (kurz auch "Plattform") bereit und betreibt diese. Auf der Plattform können Unternehmen regionale touristische Veranstaltungen und sonstige Leistungen (kurz auch "Aktivitäten") anbieten (in dieser Eigenschaft kurz auch "Anbieter"und deren"Angebot"). Dritte, welche die Plattform nutzen (kurz auch "Kunde"), haben über die Website der Plattform (sowie ggf. weitere optionale Zugriffsmöglichkeiten, wie z. B. Mobile Apps) Zugang zu den auf der Plattform angebotenen Aktivitäten. Durch die Nutzung der entsprechenden Plattformfunktionalitäten ist es den Kunden möglich, Buchungsanfragen zu den Angeboten an den Anbieter zu senden, welche dieser annehmen oder ablehnen kann.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DSR Digital für die Nutzung der Plattform (kurz auch "AGB Kunde") regeln die Beziehung zwischen der DSR Digital und dem Kunden und gelten – vorbehaltlich der Regelung des Abschnitts 11 "Änderung der Nutzungs- und Leistungsbedingungen" – in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie werden nachrangig durch die Plattformnutzungsbedingungen und, soweit vereinbart, die Stornierungsbedingungen ergänzt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von der DSR Digital nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die DSR Digital der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. REGISTRIERUNG; PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG FÜR NUTZERKONTO
    1. Die Nutzung der Plattform als Anbieter bedarf, soweit zwischen der DSR Digital und dem Anbieter nicht anders vereinbart, einer vorherigen Registrierung des Anbieters, insbesondere des Abschlusses eines Nutzungsvertrags zwischen der DSR Digital und dem Anbieter (kurz auch "Anbietervertrag") nach Maßgabe dieses Abschnitts 2 "Registrierung; Pflichten und Verantwortung für Nutzerkonto" dieser AGB Anbieter.
    2. Anbieter können ausschließlich Unternehmer mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein. Das Nutzerkonto eines Anbieters kann von dem Anbieter selbst (sofern es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt) und im Übrigen von Personen, die mit dem Anbieter in einem Arbeits-, Dienst oder sonstigen Rechtsverhältnis stehen, genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter mittels der in der Benutzerverwaltung der Plattform bereitgestellten Funktionalitäten für die berechtigte(n) Person(en) ein Benutzerprofil mit individuellen Zugangsdaten (kurz auch "Benutzer") anlegt. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung entsprechender Funktionalitäten zur Verwaltung von mehr als einem Benutzer je Nutzerkonto besteht nicht.
    3. Dem Anbieter steht kein Rechtsanspruch auf die Registrierung oder den Abschluss des Anbietervertrags zu. Die DSR Digital ist berechtigt, eine Registrierung oder den Abschluss eines Anbietervertrags ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
    4. Zur Registrierung benötigt die DSR Digital bestimmte Informationen vom Anbieter. Diese Informationen werden über das im Rahmen der Registrierung bereitgestellte Online-Formular oder über einen Fragebogen abgefragt. Das Online-Formular bzw. der Fragebogen sind von dem Anbieter wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und an die DSR Digital auf dem angebotenen Weg zu übermitteln.
      Zu den notwendigen Informationen gehören insbesondere die Kontaktdaten des Anbieters, die Details des geplanten Angebots, bestehende Websites des Anbieters, Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die angebotenen Aktivitäten, ggf. eine gültige Gewerbeanmeldung, der Nachweis von Genehmigungen, Erlaubnissen bzw. Lizenzen, die für das Angebot der Aktivitäten erforderlich sind, Angaben zum Zahlungskonto des Anbieters, Angaben, welche für den Abschluss des separaten Zahlungsdiensterahmenvertrags mit dem Zahlungsdienstleister erforderlich sind.
    5. Auf der Grundlage der übermittelten Informationen kann die DSR Digital dem Anbieter ein Angebot zum Abschluss des Anbietervertrags (kurz auch "Vertragsangebot") zukommen lassen. Im Fall der Übergabe oder Übersendung eines von der DSR Digital unterzeichneten Dokuments per Post, Telefax oder E-Mail erfolgt die Annahme des Vertragsangebots durch den Zugang eines entsprechenden, durch den Anbieter unterzeichneten Dokuments bei der DSR Digital. Im Fall der Übersendung einer E-Mail ohne angehängtes Dokument wird der Anbieter durch Klick auf den in der E-Mail enthaltenen Link zur Registrierungsmaske der Plattform weitergeleitet. Die Annahme des Anbietervertrags erfolgt in diesem Fall durch Bestätigung der Schaltfläche "Anbietervertrag abschließen" durch den Anbieter. Der Anbieter erkennt mit der Annahme des Vertragsangebots die Geltung dieser AGB Anbieter und der Nutzungsbedingungen der DSR Digital an.
    6. Der Anbieter erhält im Rahmen der Registrierung eine Bestätigungs-E-Mail der DSR Digital. Der Anbieter kann über einen Link in der Bestätigungs-E-Mail die PDF-Version dieser AGB und des Anbietervertrags abrufen. Für ihn wird zugleich ein passwortgeschütztes Nutzerkonto (auch "Dashboard" oder "Nutzerkonto" genannt) auf der Plattform errichtet. Der Anbieter kann die PDF-Version dieser AGB und des Anbietervertrags auch im Dashboard abrufen.
    7. Der Anbieter versichert, dass die von ihm angegebenen Daten vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind. Der Anbieter ist verpflichtet, jede spätere Änderung der in seinem Nutzerkonto hinterlegten Daten unaufgefordert und unverzüglich der DSR Digital mitzuteilen. Der Anbieter hat hierzu jederzeit die Möglichkeit, seine Angaben im Dashboard zu ändern bzw. zu aktualisieren. Der Anbieter hat jeden Schaden zu ersetzen, der DSR Digital aufgrund falsch angegebener bzw. nicht aktualisierter Daten entsteht, es sei denn, hieran trifft ihn kein Verschulden.
    8. Der Vertragstext wird von der DSR Digital gespeichert und ist für den Anbieter in seinem Dashboard zugänglich.
    9. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Vorbehalten bleibt die Nutzung durch Benutzer gemäß Abschnitt 2.2.
    10. Das Nutzerkonto darf nur von registrierten Benutzern genutzt werden. Der Anbieter ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und den Zugang zu seinem Nutzerkonto sorgfältig zu sichern. Jeder Anbieter ist allein verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Nutzerkonto aus getätigt werden.
    11. Der Anbieter ist verpflichtet, die DSR Digital unverzüglich zu informieren, wenn ihm bekannt geworden ist oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nicht befugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. In diesen Fällen hat er zudem sein Passwort unverzüglich zu ändern. Der Anbieter haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit er nicht den Nachweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
    12. Die Nutzung der Plattform, insbesondere zum Zwecke der Kontaktanbahnung und/oder der Kommunikation mit anderen Nutzern, mit dem Ziel, außerhalb der Plattform Verträge über die auf der Plattform veröffentlichten Angebote abzuschließen, ist untersagt. Soweit der Anbieter Aktivitäten auch über andere Kanäle vermarktet, ist eine Kommunikation dieser anderen Kanäle über die Plattform untersagt.
    13. Der Anbieter ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen, jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen, welche auf der Plattform abrufbar sind, verantwortlich und hat selbst für den technischen Zugang zu der Plattform zu sorgen. Für die Nutzung der Plattform kann es zudem erforderlich sein, das Speichern von Cookies zuzulassen und JavaScript zu aktivieren.
    14. Der Anbieter ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Betriebssystems und des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
    15. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, auf der Plattform einsehbare und dort gespeicherte Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren, um im Falle des Datenverlusts die entsprechenden Daten schnellstmöglich wiederherstellen zu können.
  3. LEISTUNGSUMFANG
    1. Die DSR Digital ermöglicht dem Anbieter den Zugang zur Plattform und die Nutzung der Plattform für den Vertragsschluss über Aktivitäten mit Kunden. Die DSR Digital stellt hierfür ausschließlich die Plattform bereit und betreibt diese. Alle Angaben auf der Plattform dienen ausschließlich Informationszwecken.
    2. Die Plattform ermöglicht es dem Anbieter, Angebote nach Maßgabe des Abschnitts 5 "Erstellung und Bearbeitung eines Angebots" dieser AGB Anbieter zu veröffentlichen. Weiter ermöglicht die Plattform dem Kunden, zum Zwecke des Vertragsschlusses über eine Aktivität eine verbindliche Buchungsanfrage für ein Angebot abzugeben. Die DSR Digital verpflichtet sich, die Buchungsanfrage des Kunden an den Anbieter zu übermitteln und den Kunden über eine Annahme oder Ablehnung der Buchungsanfrage durch den Anbieter zu informieren.
      Ein Vertrag hinsichtlich der Buchung von Aktivitäten kommt auf Grundlage dieser AGB Anbieter zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Die DSR Digital wird in diesen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden nicht einbezogen.
    3. Die DSR Digital nimmt, soweit nicht anders vereinbart, auf die Angebote keinen Einfluss und macht sich diese insbesondere nicht zu eigen. Für die Ordnungsgemäßheit und Rechtmäßigkeit der Angebote ist allein der Anbieter verantwortlich.
    4. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt ausschließlich unter Verwendung der Plattform zustande. Eine Weiterleitung auf etwaige Anbieterwebsites erfolgt nicht. Eine Weiterleitung mittels externer Links innerhalb des Angebots ist unzulässig. Die DSR Digital stellt den Anbietern auf der Plattform ein Tool zur Kontaktaufnahme mit den Kunden bereit.
    5. Der Anbieter kann dem Kunden mittels der über die Plattform bereitgestellten Funktionalität eine Zusammenfassung der Inhalte des zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrags auf der Plattform zum Download bereitstellen.
    6. Die DSR Digital wird nach Maßgabe des Stands der anerkannten Technik angemessene Anstrengungen unternehmen, die Plattform funktionsbereit zu halten. Die DSR Digital übernimmt jedoch keine Pflicht oder Garantie, dass die Plattform störungs- oder fehlerfrei von dem Anbieter genutzt werden kann. Die DSR Digital ist nicht verpflichtet, die Plattform redundant auszulegen.
    7. Die DSR Digital behält sich vor, Zugriffsmöglichkeiten auf die Plattform oder einzelne Funktionalitäten zeitweilig zu beschränken, wenn dies mit Blick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (zusammen auch "Wartungsarbeiten"). Die DSR Digital berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Anbieters, insbesondere bei Bedarf durch Vorabinformationen.
    8. Angemessene Anstrengungen im Sinne des Abschnitts 3.6 dieser AGB Anbieter liegen jedenfalls dann vor, wenn im Jahresmittel unter Ausschluss der Zeiten, während derer die Plattform wegen Wartungsarbeiten oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches der DSR Digital liegen, nicht zur Verfügung steht, eine Verfügbarkeit von 95% erreicht wird.
    9. Die DSR Digital ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung der Plattform Änderungen an dieser vorzunehmen, soweit in der Gesamtschau die wesentlichen Leistungsmerkmale der Plattform nicht wesentlich eingeschränkt werden.
    10. Soweit die DSR Digital nach eigenem Ermessen dem Anbieter eine Mobile App bereitstellt, räumt sie dem Anbieter das Recht ein, die Mobile App zu den in Abschnitt 3.1 dieser AGB Anbieter bestimmten Zwecken zu nutzen. Bei der Nutzung der Mobile App muss der Anbieter alle hierfür geltenden Nutzungsbedingungen, die Bedingungen des Anbietervertrags, die geltenden Gesetze und die Bedingungen Dritter einhalten, mit denen die DSR Digital im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der Mobile App kooperiert (z. B. Lizenzgeber, App Shop). Der Funktionsumfang der Mobile App kann von dem Funktionsumfang der Website abweichen, insbesondere eingeschränkt sein.
    11. Die DSR Digital unterhält einen Kundendienst, den der Anbieter zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen nutzen kann. Der Kundendienst steht dem Anbieter an Werktagen grundsätzlich zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten der DSR Digital zur Verfügung.
  4. PROVISION
    1. Kommt ein Vertrag zwischen einem Kunden und dem Anbieter mittels der Plattform zustande, hat der Anbieter an die DSR Digital eine Provision zu zahlen. Wird der Vertrag wirksam widerrufen, storniert oder gekündigt und von dem Kunden kein gleichwertiges Ersatzangebot des Anbieters wahrgenommen, entfällt der entsprechende Provisionsanspruch der DSR Digital. Der Anbieter trägt in diesem Fall die Transaktionskosten des Zahlungsdienstleisters gemäß dessen aktueller Preisliste, die die DSR Digital aufgrund der Buchung und Rückabwicklung zu tragen hat. Die Transaktionskosten werden mit der Rückzahlung der Provision durch die DSR Digital verrechnet. Ist die gezahlte Provision höher als diese Kosten, erhält der Anbieter die Differenz von der DSR Digital ausgezahlt, ist sie niedriger, erstattet der Anbieter die Differenz bis zur Höhe der Kosten. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Anbietervertrag.
    2. Soweit ihre Geltung zwischen der DSR Digital und dem Anbieter in Textform abgestimmt ist, gelten für die Stornierung durch den Kunden die Stornierungsbedingungen.
    3. Die Provision ist sofort zur Zahlung fällig und wird durch den Zahlungsdienstleister gemäß Abschnitt 8 "Zahlungsabwicklung" dieser AGB Anbieter vom Betrag abgespalten, der an den Anbieter ausgezahlt wird. Der Anbieter ermächtigt die DSR Digital hiermit zur Abgabe entsprechender Mitteilungen zur Aufteilung ("split data") an den Zahlungsdienstleister nach näherer Maßgabe des Abschnitts 8.5 dieser AGB Anbieter.
    4. Kommt ein Vertrag zwischen Kunde und Anbieter über ein Angebot zustande, welcher über die Plattform angebahnt aber nicht über diese geschlossen wurde, verpflichtet sich der Anbieter für jeden außerhalb der Plattform geschlossenen Vertrag zur Zahlung einer Vergütung in Höhe der von dem Kunden im Falle des Vertragsschlusses über die Plattform zu zahlenden Provision.
    5. Kommt ein Vertrag zwischen Kunde und Anbieter über ein Angebot auf der Plattform zustande oder wird das Angebot über die Plattform angebahnt, aber dann außerhalb geschlossen, verpflichtet sich der Anbieter, alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden über die vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb der Laufzeit des Anbietervertrags ebenfalls ausschließlich über die Plattform zu schließen. Tut er das nicht, verpflichtet sich der Anbieter für jeden entsprechend außerhalb der Plattform geschlossenen Vertrag zur Zahlung einer Vergütung in Höhe der von dem Kunden im Falle des Vertragsschlusses über die Plattform zu zahlenden Provision.
    6. Für die Berechnung der Provision ist der dem Kunden berechnete Betrag einschließlich aller in Bezug auf seine Angebote anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren und Kurtaxen maßgeblich. Der Anbieter ist für die Meldung, den Einzug und die Abführung solcher Steuern, Abgaben, Gebühren und Kurtaxen im Verhältnis zur DSR Digital allein verantwortlich.
  5. ERSTELLEN UND BEARBEITEN EINES ANGEBOTS
    1. Der Anbieter kann über sein Dashboard eines oder mehrere Angebote für Kunden erstellen. In der folgenden Eingabemaske muss er den Namen des Angebots und eine Beschreibung in Textform eingeben. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, Bilder oder Videos zum Angebot hinzuzufügen.
    2. Das Angebot muss mindestens die Angaben enthalten, die in den Pflichtfeldern der Klickstrecke vorgesehen sind. Einzelne Inhalte des Angebots werden durch die Plattform vorgegeben und sind für den Auftraggeber unveränderlich.
    3. Das Angebot muss folgende Qualitätskriterien erfüllen:
      • Das Angebot muss die Identität des Anbieters klar und eindeutig erkennbar wiedergeben;
      • Das Angebot muss nach Maßgabe des Zahlungsdiensterahmenvertrags zwischen dem Anbieter und dem Zahlungsdienstleister zulässig sein;
      • Das Angebot darf nicht unter Verstoß gegen die Bestimmungen gemäß Abschnitt 7 "Nutzungsumgang" dieser AGB Anbieter erstellt werden.
    4. Mit dem Erstellen des Angebots gemäß Abschnitt 5.1 dieser AGB Anbieter wird das Angebot noch nicht automatisch auf der Plattform veröffentlicht. Die DSR Digital prüft stichprobenartig nach eigenem Ermessen, ob ein solches Angebot die Qualitätskriterien erfüllt und auch im Übrigen aus Sicht der DSR Digital zur Veröffentlichung geeignet ist. Soweit dies der Fall ist, listet die DSR Digital das entsprechende Angebot auf der Plattform (nachfolgend "Listing"). Kunden haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, unmittelbar über die Plattform einen Vertrag über die angebotene Aktivität mit dem Anbieter zu schließen.
    5. Der Anbieter hat unabhängig von der Erfüllung der Qualitätskriterien keinen Anspruch auf ein Listing.
    6. Der Anbieter hat die Möglichkeit, erstellte Angebote über sein Dashboard zu bearbeiten. Geschlossene Verträge bleiben von solchen nachträglichen Änderungen unberührt.
  6. RANKING UND PLATZIERUNG DER INHALTE AUF DER PLATTFORM
    1. Die DSR Digital listet die Inhalte auf der Startseite ihrer Plattform nach mehreren Hauptparametern. Priorisiert werden häufig gebuchte und umsatzstarke Erlebnisse, Anbieter und Erlebnisse mit positiven Nutzerbewertungen (mindestens 4 Sterne), Erlebnisse mit einem erhöhten Kontingent an freien Plätzen sowie Erlebnisse, die aufgrund redaktionellen Eingriffs hervorgehoben wurden, etwa weil sie aktuellen Markttrends entsprechen. Die Priorisierung dient dazu, dem Nutzer eine ansprechende Gesamtübersicht zu präsentieren und unterstützt die Markenbildung der DSR Digital. Ferner soll damit eine hohe Konversionsrate erreicht werden.
    2. Für das Listing der Inhalte auf den einzelnen Unterseiten gilt Folgendes: Der Anbieter kann auf der Plattform jeweils eine Region (z. B. Hamburg, Wien, Zürich), die Erlebnisart (z .B. Wasser, in der Luft, Familie etc.) und bis zu fünf weitere Kategorien wählen, in denen das Angebot gelistet wird. Innerhalb der Vorgaben der Nutzer erfolgt das Listing anhand derselben Parameter wie auf der Startseite (vgl. 6.1).
  7. NUTZUNGSUMFANG
    1. Die DSR Digital respektiert die Rechte am geistigen Eigentum sowie die Persönlichkeitsrechte Dritter. Die Anbieter sind daher verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen. Es ist den Anbietern insbesondere verboten, Inhalte bereitzustellen, die:
      • beleidigend, missbräuchlich, diffamierend, pornografisch, hasserfüllt, rassistisch, bedrohlich oder obszön sind;
      • gegen bestehende Rechte, insbesondere Vertragsrechte, Persönlichkeitsrechte oder geistige Eigentumsrechte (z.B. Urheber-, Patent-, Marken-, Warenzeichenrechte etc.) einer Person oder eines Unternehmens verstoßen; oder
      • gegen geltendes nationales oder internationales Recht verstoßen.
      Die Anbieter sind zur wahrheitsgemäßen Darstellung der Aktivitäten verpflichtet und müssen wichtige Informationen (z. B. zu möglichen Risiken der Aktivität für den Kunden) hervorgehoben aufführen.
    2. Die Anbieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Angebote den unter Abschnitt 7.1 dieser AGB Anbieter dargestellten Anforderungen genügen. Die DSR Digital übernimmt keine Haftung für die Angebote und steht auch nicht für deren Rechtmäßigkeit ein. Insbesondere ist mit dem Listing eines Angebots nach Abschnitt 5.4 dieser AGB Anbieter nicht die Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Angebots verbunden.
    3. Es ist dem Anbieter verboten, die Suchfunktionen der Plattform zu manipulieren, z. B., indem er Suchbegriffe missbräuchlich in die Angebotsbezeichnung oder -beschreibung einfügt.
    4. Der Anbieter ist verpflichtet, die auf der Plattform angebotenen Aktivitäten zu den dort angegebenen Zeiten und Konditionen durchzuführen. Kann ein Anbieter ein gebuchtes Angebot nicht erfüllen, so ist er verpflichtet, dem Kunden unverzüglich ein gleich- oder höherwertiges Angebot zu unterbreiten oder, soweit rechtlich möglich, unmittelbar eine Stornierung der Buchung einzuleiten.
    5. Der Anbieter ist verpflichtet, für die Verfügbarkeit der eingestellten Angebote zu sorgen.
    6. Der Anbieter muss alle Steuern und Gebühren, zu deren Zahlung ein Anbieter touristischer Angebote verpflichtet ist (z. B. lokale Kurtaxe, Umsatzsteuer bzw. vergleichbare Steuern nach ausländischem Recht (sofern anwendbar)) ordnungsgemäß übermitteln, anmelden und abführen.
    7. Der Anbieter ist verpflichtet, für einen angemessenen Versicherungsschutz zur Durchführung der angebotenen Aktivität zu sorgen.
    8. Der Anbieter garantiert gegenüber der DSR Digital, dass er sämtliche Rechte, Zustimmungen, Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Freigaben von sämtlichen Behörden, Personen und/oder Unternehmen eingeholt hat, die für die rechtmäßige Durchführung der angebotenen Aktivität erforderlich sind, und er sämtliche damit im Zusammenhang stehende Informations- oder Verhaltenspflichten erfüllt. Der Anbieter stellt die DSR Digital insoweit von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei bzw. hält diese schadlos und trägt sämtliche Kosten, die DSR Digital durch eine etwaige Inanspruchnahme durch Dritte entstehen (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten).
    9. Anbieter, die Verbrauchern Aktivitäten anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren.
  8. ZAHLUNGSABWICKLUNG
    1. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch den von der DSR Digital ausgewählten Zahlungsdienstleister. Er wickelt die Zahlungen im Namen des Anbieters für mittels der Plattform durchgeführte Transaktionen ab. Zu diesem Zweck schließen der Anbieter und der Zahlungsdienstleister für die Zahlungsabwicklung einen Zahlungsdiensterahmenvertrag auf der Grundlage der Bedingungen für die Zahlungsabwicklung. Die DSR Digital erbringt für den Anbieter den First Line und Second Line Support für die Zahlungsabwicklung nach Maßgabe des Abschnitts 3.11 dieser AGB Anbieter und stellt von dem Zahlungsdienstleister veröffentlichte Informationen bereit.
    2. Voraussetzung für den Vertragsschluss mit dem Zahlungsdienstleister, der im Rahmen der Registrierung initiiert wird, ist, dass der Anbieter – insbesondere zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Anforderungen – Informationen zu seiner Person und/oder zu seinem Unternehmen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist verpflichtet, die erforderlichen Informationen vollständig und richtig anzugeben und bei Bedarf zu aktualisieren.
    3. Der Abschluss des Zahlungsdiensterahmenvertrags und die Nutzung der Zahlungsabwicklung durch den von der DSR Digital ausgewählten Zahlungsdienstleister sind Voraussetzung für das Listing eines Angebots des Anbieters. Dem Anbieter ist bekannt, dass die Entscheidung über die Annahme des Zahlungsdiensterahmenvertrags ausschließlich durch den Zahlungsdienstleister getroffen wird.
    4. Dem Kunden stehen grundsätzlich alle von der Plattform im Buchungsprozess vorgesehenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Abhängig von einer Risikoprüfung im Einzelfall ist es möglich, dass einem Kunden einzelne Zahlungsmethoden nicht angeboten werden.
    5. Der von der DSR Digital ausgewählte Zahlungsdienstleister nimmt den gezahlten Betrag vom Kunden im Namen des Anbieters entgegen und kehrt die von dem Kunden zu zahlende Vergütung abzüglich eventueller Chargebacks und Refunds sowie der vereinbarten Provision einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe bzw. vergleichbare Steuern nach ausländischem Recht (sofern anwendbar) (kurz "Anbieter-Vergütung" genannt) aus. Hierzu wird die Anbieter-Vergütung nach Maßgabe einer im Rahmen des Bezahlprozesses bereitgestellten Mitteilung zur Aufteilung (auch "split data" genannt) auf ein virtuelles, bei dem Zahlungsdienstleister für den Anbieter geführtes, Konto gebucht und die Provision auf ein virtuelles, bei dem Zahlungsdienstleister für die DSR Digital geführtes Zwischenkonto.
    6. Die Parteien sind sich einig, dass sich die Rolle der DSR Digital im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung auf die Rolle als technischer Dienstleister gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 ZAG oder anderen lokal vergleichbaren, aufsichtsrechtlichen Vorschriften beschränkt. Entsprechend sind die hierzu getroffenen Vereinbarungen auszulegen. Die DSR Digital ist zur Parametrisierung und Nutzung der Plattform des Zahlungsdienstleisters im Namen des Anbieters nach Maßgabe der von dem Anbieter im Rahmen eines plattformgestützten Dialogsystems getroffenen Entscheidungen und der zwischen der DSR Digital und dem Anbieter getroffenen Vereinbarungen berechtigt und verpflichtet. Dies umfasst insbesondere:
      • Einrichten, Verwalten und Ändern der Einstellungen des Anbieters (z. B. Einstellungen des Scoring-Werts zur Betrugsprävention, Einstellen von Auszahlungszyklen);
      • Zugriff auf und Nutzung von Daten des Anbieters, welche auf der Plattform des Zahlungsdienstleisters verarbeitet werden (z. B. Berichtsdaten);
      • Zugriff auf transaktionsbezogene Daten zum Zwecke des Supports;
      • Zugriff auf Dokumentationen und anwendbare Regularien.
    7. Der Anbieter verpflichtet sich, den vom Kunden bezahlten Betrag vollständig an den Kunden zurückzuzahlen, wenn der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag wirksam widerrufen oder auf sonstige Weise (z. B. entsprechend der Stornierungsbedingungen oder im Rahmen eines Chargebacks und Refunds) storniert wird. Der Anbieter trägt die Kosten der Rückerstattung.
    8. Die DSR Digital ist jederzeit berechtigt, den Zahlungsdienstleister zu wechseln. Einen Wechsel des Zahlungsdienstleisters wird die DSR Digital den Anbietern rechtzeitig vor Wirksamwerden des Wechsels anzeigen.
  9. DELISTING, RÜCKSTUFUNGEN, KONTOENTFERNUNG
    1. Die DSR Digital behält sich das Recht vor, einzelne Angebote zu entfernen (nachfolgend "Delisting") oder ein Angebot niedriger zu ranken (nachfolgend "Rückstufung"). Macht die DSR Digital von diesem Recht Gebrauch, hat die DSR Digital zudem das Recht, die von dem jeweiligen Anbieter hochgeladenen Angebote zu delisten.
    2. Die DSR Digital kann von den Rechten nach Abschnitt 9.1 dieser AGB Anbieter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn:
      • der Anbieter gegen eine Vorschrift dieser AGB Anbieter verstößt; oder
      • soweit ein Angebot die Qualitätskriterien nach Abschnitt 5.3 dieser AGB Anbieter nicht erfüllt.
    3. Die DSR Digital wird die Anbieter über eine Maßnahme nach Abschnitt 9.1 dieser AGB Anbieter vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden dieser Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
    4. Zudem hat die DSR Digital das Recht, das Nutzerkonto des Anbieters zu entfernen. Macht die DSR Digital von diesem Recht Gebrauch, das Nutzerkonto des Anbieters zu entfernen, wird die DSR Digital den Anbieter hierüber mindestens 30 Tage vor Entfernung auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
    5. Die Frist gemäß Abschnitt 9.4 dieser AGB Anbieter gilt nicht, wenn die DSR Digital:
      • gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine Entfernung des Nutzerkontos erfordern und der DSR Digital dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
      • ihr Recht auf Entfernung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt; oder
      • nachweisen kann, dass der betroffene Anbieter wiederholt gegen diese AGB Anbieter verstoßen hat, was zu einer Entfernung des Nutzerkontos geführt hat.
    6. In den Fällen des Abschnitts 9.5 dieser AGB Anbieter wird die DSR Digital den Anbieter unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
    7. Im Rahmen der in den Abschnitten 9.3 bis 9.5 dieser AGB Anbieter genannten Information wird die DSR Digital dem Anbieter die Gründe der Entscheidung mitteilen, unter Verweis auf die bereits in diesen AGB Anbieter dargelegten Gründe und auf die jeweiligen konkreten Umstände, einschließlich der Mitteilungen Dritter, die zu dieser Entscheidung führten. Eine solche Begründung ist dann nicht erforderlich, wenn die DSR Digital:
      • aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf; oder
      • nachweisen kann, dass der Anbieter wiederholt gegen die AGB Anbieter verstoßen hat, was zur Entfernung des Nutzerkontos geführt hat.
    8. Der Anbieter hat Gelegenheit, zu einer von der DSR Digital ergriffenen Maßnahme im Rahmen des internen Beschwerdesystems nach Abschnitt 20 "Internes Beschwerdemanagement; Mediation" dieser AGB Anbieter Stellung zu nehmen und, sofern dies möglich ist, die Regelkonformität seiner Angebote wiederherzustellen.
    9. Widerruft die DSR Digital ihre Entscheidung nach Abschnitt 9.1 dieser AGB Anbieter, so wird sie den Anbieter hierüber unverzüglich informieren und die getroffenen Maßnahmen rückgängig machen.
    10. Die DSR Digital ist berechtigt, für das Delisting von Angeboten, die Sperrung/Entfernung sowie eine erneute Freischaltung eines Nutzerkontos eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Anbieter den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Anbieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  10. BEWERTUNGEN
    1. Soweit die Plattform die entsprechende Funktionalität bereitstellt, können Kunden den Anbieter oder sein jeweiliges Angebot nach der Teilnahme an einer Aktivität öffentlich zugänglich bewerten. Die Bewertung zu von ihnen gebuchten Leistungen ist registrierten Kunden über das Dashboard möglich. Für nicht registrierte Kunden wird keine Funktionalität zur Bewertung bereitgestellt. Die Bewertungen werden von der DSR Digital nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.
    2. Das Bewertungssystem soll ein aussagekräftiges und genaues Feedback zu den Anbietern bzw. ihren Angeboten ermöglichen. Die Bewertungen können von jedem Besucher der Plattform eingesehen werden. Der Anbieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DSR Digital keine Bewertungen von der Plattform verwenden, verbreiten oder diese verlinken.
    3. Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte gegen Entgelt oder Überlassung eines sonstigen Vermögensvorteils abgeben zu lassen.
    4. Die DSR Digital behält sich vor, einzelne Bewertungen zu entfernen, wenn sie unter Verstoß gegen eine Bestimmung der Abschnitte 10.2 und 10.3 dieser AGB Anbieter erstellt wurden.
  11. EINRÄUMUNG VON RECHTEN
    1. Der Anbieter räumt der DSR Digital das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, alle im Rahmen der Durchführung des Anbietervertrags veröffentlichten Inhalte des Anbieters (einschließlich Texte, Skripte, Fotos, Videos und sonstiger Inhalte, nachfolgend "Inhalte") in allen audio-visuellen (Online-)Medien, insbesondere auf der Plattform und anderen Websites der DSR Digital (z.B. auf deren Social-Media-Kanälen) sowie im Print-Bereich (z.B. auf Flyern, in Broschüren etc.), wie auch im Fernsehen und Hörfunk oder auf Speichermedien (DVD, USB etc.), im Rahmen des Vertragszwecks zur Bewerbung der Aktivitäten und/oder der Plattform zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, weiterzusenden und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Von dieser Rechteeinräumung umfasst ist auch das Recht zur beliebigen Bearbeitung und Umarbeitung der Inhalte, vor allem zur technischen Anpassung an die Plattform sowie das Recht zur Sublizenzierung oder Übertragung der Rechte an Dritte. Die Rechteeinräumung schließt das Recht zur Speicherung der Inhalte zur Erfüllung behördlicher oder gesetzlicher Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten ein.
    2. Die DSR Digital ist berechtigt, die Plattform und die von den Anbietern eingestellten Inhalte (in anonymisierter oder pseudonymisierter Form) selbst und durch Dritte, zum Beispiel durch Einbindung auf anderen Websites, Softwareapplikationen, in E-Mails oder in sonstigen Medien zu bewerben.
    3. Der Anbieter hat jeden Aufwand und Schaden zu ersetzen, der der DSR Digital durch die Verletzung der vorstehenden Rechteeinräumung bzw. Garantie entsteht.
  12. KEINE VERTRAGSWIDRIGE NUTZUNG DER PLATTFORM
    1. Die Plattform darf ausschließlich mittels der von der DSR Digital angebotenen Suchmasken und Benutzeroberflächen genutzt werden. Nicht statthaft ist die Nutzung der Plattform durch Verwendung von Software, die auf Datenbanken und Schnittstellen der DSR Digital direkt zugreift. Zuwiderhandlungen können unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt werden und haben unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in Urheber- und verwandte Schutzrechte möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen.
    2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Plattform funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Die Anbieter dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur der Plattform zur Folge haben können.
    3. Der Anbieter darf keine Robots, Spiders oder andere automatischen Geräte, Prozesse oder Mittel verwenden, um die Plattform zu irgendeinem Zweck aufzurufen, unter anderem, um Informationen auf der Plattform auszulesen, zu überwachen, zu kopieren oder Data-Mining auf sie anzuwenden und darf ohne das ausdrückliche vorherige schriftliche Einverständnis der DSR Digital keine manuellen Prozesse zum Überwachen oder Kopieren von Informationen auf der Plattform verwenden.
    4. Es ist dem Anbieter untersagt, Ergebnisse der Plattform durch falsche oder irreführende Angaben, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch zu verfälschen oder zu manipulieren.
  13. GARANTIEN
    1. Der Anbieter garantiert gegenüber der DSR Digital, dass er sämtliche Rechte, Zustimmungen, Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Freigaben von sämtlichen Behörden, Personen und/oder Unternehmen eingeholt hat, die für die rechtmäßige Durchführung der angebotenen Aktivität erforderlich sind, und er sämtliche damit im Zusammenhang stehende Informations- oder Verhaltenspflichten erfüllt.
    2. Der Anbieter garantiert, über sämtliche der DSR Digital eingeräumten Rechte verfügen zu können. Der Anbieter garantiert insbesondere, dass keine entgegenstehenden Rechte bestehen und er noch keine anderweitige Verfügung über die Rechte an den Inhalten getroffen hat, die einer Einräumung zugunsten der DSR Digital nach diesem Vertrag entgegenstünde.
    3. Der Anbieter garantiert, dass er die in dem Zahlungsdiensterahmenvertrag in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung der Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsdienste und Zahlungsverfahren bestimmten, ihn treffenden Pflichten zu jeder Zeit uneingeschränkt erfüllen wird.
    4. Der Anbieter garantiert, dass er die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, die für die Bereitstellung und Nutzung der unter dem Zahlungsdiensterahmenvertrag zu erbringenden Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsdienste und Zahlungsverfahren für ihn gelten oder zu deren Einhaltung er sich verpflichtet hat, zu jeder Zeit uneingeschränkt erfüllen wird.
    5. Der Anbieter garantiert, dass er die nach dem Zahlungsdiensterahmenvertrag zu erteilenden Instruktionen zu jeder Zeit rechtzeitig erteilen wird.
    6. Der Anbieter garantiert, dass er seine in dem Zahlungsdiensterahmenvertrag bestimmte Mitwirkung zu jeder Zeit rechtzeitig erbringen wird.
    7. Der Anbieter garantiert, im Rahmen der Nutzung der Plattform die geltenden Scheme Rules der Scheme Owner (z. B. Visa Card, MasterCard) oder der Acquirer nicht zu verletzen. Die Scheme Rules umfassen u.a. Statuten, Regeln, Vorschriften, Betriebsbestimmungen, Verfahren und/oder Freistellungen, die von den Scheme Owners oder Acquirern herausgegeben werden und die der Anbieter bei der Nutzung der jeweiligen Zahlungsmethode einhalten muss. Die Scheme Rules können von den Scheme Owners oder Acquirern im Laufe der Zeit geändert oder ergänzt werden.
    8. Die vorstehenden Garantien dieses Abschnitts 13 "Garantien" finden keine Anwendung, soweit dem Anbieter die Einhaltung der Garantie nicht möglich ist, er an der Einhaltung der Garantie aufgrund höherer Gewalt gehindert ist oder die DSR Digital die Nichteinhaltung der Garantie zu vertreten hat.
  14. FREISTELLUNG
    1. Der Anbieter verpflichtet sich, die DSR Digital von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen, Schäden, Vertragsstrafen, Verlusten, Aufwendungen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, unverzüglich freizustellen, die beruhen auf:
      • einer Verletzung einer der in Abschnitt 13 "Garantien" dieser AGB Anbieter bestimmten Garantien;
      • einer dem Anbieter zurechenbaren Verletzung von Schutzrechten oder von sonstigen Rechten Dritter (z. B. des allgemeinen Persönlichkeitsrechts), insbesondere aufgrund der Veröffentlichung eines Angebots auf der Plattform oder seiner Durchführung;
      • einer rechts- bzw. pflichtwidrigen Leistungserbringung des Anbieters im Verhältnis zum Kunden;
      • Rückbuchungen oder Rückerstattungen von Zahlungen des Kunden an den Anbieter, die der Zahlungsdienstleister der DSR Digital nach Maßgabe der geltenden Scheme Rules in Rechnung stellt;
      • einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe von Informationen im Rahmen des KYC-Prozesses des Zahlungsdienstleisters gemäß Abschnitt 8.2 der AGB Anbieter; oder
      • einer Verletzung einer in Abschnitt 12 "Keine vertragswidrige Nutzung der Plattform" dieser AGB Anbieter bestimmten Pflicht des Anbieters.
    2. Die Parteien halten klarstellend fest, dass nach den anwendbaren Scheme Rules der Scheme Owner und Acquirer, die Gegenstand der Garantie gemäß Abschnitt 13.7 und der Freistellung gemäß Abschnitt 14.1 dieser AGB Anbieter sind, folgende Handlungen einen Verstoß gegen die Scheme Rules darstellen können:
      • Verwendung der Zahlungsmethode für andere Händlerprodukte und sonstige Leistungen, für die der Händler keine ausdrückliche Genehmigung erhalten hat;
      • Verwendung der Zahlungsmethode für Händlerprodukte und sonstige Leistungen, soweit diese gegen geltende Gesetze verstoßen;
      • Verwendung der Zahlungsmethode für den Verkauf von Händlerprodukten und sonstige Leistungen, für die der Scheme Owner die Verwendung ausdrücklich verboten hat (z. B. nicht jugendfreie Inhalte, Waffen, Drogen, gefälschte Waren);
      • Verwendung der Zahlungsmethode zugunsten eines Dritten oder der Weiterverkauf der Nutzung der Zahlungsmethode an einen Dritten;
      • Verwendung der Zahlungsmethode für Händlerprodukte und sonstige Leistungen, welche ganz oder in Teilen erst mehr als 12 Monate nach der Zahlung geliefert bzw. erbracht werden;
      • Verstoß des Anbieters gegen Informationspflichten des Kunden (u. a. vollständige Beschreibung der Händlerprodukte, sonstigen Leistungen, Rückerstattungs-Policy, Kundenservice-Kontaktdaten (einschließlich E-Mailadresse und/oder Telefonnummer), Adresse, Lieferbedingungen, Datenschutzerklärung und der sonst rechtlich erforderlichen Informationen), zu deren Einhaltung sich der Anbieter gegenüber dem Zahlungsdienstleister verpflichtet hat;
      • Verstoß des Anbieters gegen Archivierungspflichten (u. a. zu Lieferdokumenten, Rechnungen und Kommunikationsverlauf), zu deren Einhaltung sich der Anbieter gegenüber dem Zahlungsdienstleister verpflichtet hat;
      • Nachträgliche Änderung der Lieferadresse;
      • Verlangen einer Gebühr für eine Rückbuchung, die über dem geltenden akzeptablen Niveau liegt;
      • Verstoß gegen Sicherheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf Zahlungsdaten (z. B. CVC-Nummer oder Kreditkartennummer);
      • Betrügerische, irreführende Aktivität, der ein zahlender Kunde zum Opfer fällt; oder
      • Nutzung der Zahlungsdienste für Produkte oder Dienstleistungen, die in der nach Maßgabe des Zahlungsdiensterahmenvertrags jeweils gültigen Liste der verbotenen und eingeschränkten Services und Produkte aufgeführt sind.
      Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dieses Anbietervertrags gültige Liste der verbotenen und eingeschränkten Services und Produkte des Zahlungsdienstleisters ist Gegenstand des Annex Liste der verbotenen und eingeschränkten Services und Produkte des Zahlungsdienstleisters zum Anbietervertrag.
      Die DSR Digital wird sich bemühen, dem Anbieter Links zu den Scheme Rules der Scheme Owner und Acquirer in seinem Dashboard zur Verfügung stellen. Dies entbindet den Anbieter nicht davon, sich über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
    3. Die vorstehenden Verpflichtungen dieses Abschnitts 14 "Freistellung": zur Freistellung finden keine Anwendung, soweit die Freistellungsverpflichtung auf einer Handlung oder einem Ereignis beruhte, die bzw. das durch höhere Gewalt verursacht wurde oder die bzw. das die DSR Digital zu vertreten hat. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dem Anbieter das Unterlassen der Handlung oder die Verhinderung des Eintritts des Ereignisses, auf der bzw. dem die Freistellungsverpflichtung beruhte, unmöglich ist. Unabhängig davon wird der Anbieter die DSR Digital angemessen bei der Aufklärung und Beseitigung entsprechender Handlungen oder Ereignisse unterstützen.
  15. LEISTUNGSERBRINGUNG UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
    1. Ein störungs- und fehlerfreier Betrieb einer Plattform kann nicht gewährleistet werden und ist nicht Gegenstand des Leistungsversprechens. Die DSR Digital wird die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform mit angemessener Sorgfalt erbringen.
    2. Die DSR Digital gibt keine Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Plattform, ihre Bereitstellung oder ihren Betrieb und Verfügbarkeit ab.
  16. HAFTUNG
    1. Die DSR Digital haftet für etwaige Schäden nur, soweit die DSR Digital schuldhaft (d. h. mindestens fahrlässig) eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat und der Schaden hierdurch verursacht wurde. Der Begriff der "wesentlichen Vertragspflichten" bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    2. Die Haftung der DSR Digital ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn (i) die DSR Digital eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat oder (ii) Mitarbeiter oder Beauftragte der DSR Digital, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, sonstige Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben.
    3. Die Haftung der DSR Digital nach zwingenden gesetzlichen Regelungen sowie die Haftung für vorsätzliches Handeln, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für arglistiges Verschweigen bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
  17. ÄNDERUNG DER NUTZUNGS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN
    1. Die DSR Digital behält sich das Recht vor, diese AGB Anbieter jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft in Textform zu ändern. Die DSR Digital wird dem Anbieter die geänderten Bedingungen unter Angabe einer angemessenen Frist (welche 15 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die DSR Digital den betroffenen Anbieter über die vorgeschlagenen Änderungen unterrichtet hat, nicht unterschreiten wird) nach dem Log-In des Anbieters durch Anzeige einer klar erkennbaren Mitteilung in seinem Nutzerkonto anzeigen und dem Anbieter die Möglichkeit geben, die geänderten Bedingungen zu akzeptieren. Soweit die Änderungen zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben oder geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung, aufgrund der Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse von DSR Digital, der Veränderung der Marktgegebenheiten oder aufgrund technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen des Angebots erforderlich sind, gelten die Änderungen als vom Anbieter akzeptiert, sofern der Anbieter ihnen nicht innerhalb der angemessenen Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Anbieter bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen. Dieses Verfahren findet nur Anwendung auf Änderungen der AGB Anbieter, die sich für den Anbieter nicht wesentlich auf das vertragliche Gleichgewicht zwischen den von DSR Digital angebotenen Diensten und der von dem Anbieter hierfür erbrachten Gegenleistung auswirken. Widerspricht der Anbieter den Änderungen, wird das Vertragsverhältnis unter Geltung der bisherigen AGB Anbieter fortgesetzt.
    2. Die 15-Tage-Frist des Abschnitts 17.1 dieser AGB Anbieter gilt nicht,
      • soweit die DSR Digital aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen dieser AGB Anbieter in einer Art und Weise vornehmen muss, die es ihr nicht gestatten, die Frist einzuhalten; oder
      • wenn die DSR Digital diese AGB Anbieter zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um die Anbieter oder Kunden vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
    3. Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag mit der DSR Digital anlässlich der Änderung dieser AGB Anbieter innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung zu kündigen. Zur Ausübung des Kündigungsrechts genügt die Versendung einer entsprechenden E-Mail an kuendigung@dsr-digital.com. Die Kündigung beendet den Anbietervertrag und das Recht zur Nutzung der Plattform mit Ablauf der Zwei-Wochen-Frist.
    4. Dem Anbieter bleibt es unbenommen, auf die Ausübung seines Kündigungsrechts anlässlich der Änderung dieser AGB Anbieter zu verzichten.
  18. DATENNUTZUNG, DATENSCHUTZ UND DATENSPEICHERUNG
    1. Der DSR Digital ist der Schutz der persönlichen Daten von Anbietern und Kunden sehr wichtig. In Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten verweist die DSR Digital auf die Datenschutzerklärung, die auf der Website der Plattform abrufbar ist.
    2. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden die Parteien die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
    3. Der Anbieter ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur aufgrund einer Rechtsgrundlage zu verarbeiten und trägt dafür Sorge, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Plattform besteht.
    4. Soweit die DSR Digital im Auftrag des Anbieters für diesen personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen. Die Parteien sind sich einig, dass die Zusammenarbeit zum Angebot von Aktivitäten auf der Erlebnisplattform einen Fall der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO darstellt. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien hiermit den Annex Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit ab.
    5. Der Anbieter hat Zugang zu anonymisierten und aggregierten sonstigen Daten seiner Angebote sowie zu seinen personenbezogenen Anmeldedaten, die er im Rahmen der Registrierung der DSR Digital zur Verfügung gestellt hat. Der Datenzugang besteht regelmäßig mindestens für die jeweils letzten sechs Monate und unter der Bedingung, dass die DSR Digital technisch die Möglichkeit hat, den Datenzugang zu gewähren.
  19. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
    1. Die DSR Digital kann den Anbietervertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen in Textform kündigen, der Anbieter mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
    2. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die DSR Digital insbesondere vor, wenn (i) der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat (ii) Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Anbieters begründen oder (iii) begründete Anhaltspunkte für ein betrügerisches Vorgehen des Anbieters vorliegen.
    3. Vor dem Inkrafttreten der Kündigung unter dem Anbietervertrag zwischen dem Anbieter und Kunden geschlossene Verträge bleiben von der Kündigung unberührt.
  20. INTERNES BESCHWERDEMANAGEMENT; MEDIATION
    1. Die DSR Digital wird ein internes Beschwerdemanagement einrichten, das für den Anbieter leicht zugänglich und kostenfrei ist. Hierdurch wird eine Bearbeitung von Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums sichergestellt.
    2. Im Rahmen dieses internen Beschwerdemanagements haben Anbieter die Möglichkeit, zu den folgenden Problemen Beschwerden einzureichen:
      • die mutmaßliche Nichteinhaltung einer der in der P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 festgelegten Verpflichtungen für die DSR Digital, die sich auf den die Beschwerde führenden Anbieter auswirkt;
      • technische Probleme, die im direkten Zusammenhang mit der Plattform stehen und die sich auf den Anbieter auswirken; sowie
      • Maßnahmen oder Verhaltensweisen der DSR Digital, die im direkten Zusammenhang mit der Plattform stehen und sich auf den Anbieter auswirken.
    3. Anbieter erreichen das interne Beschwerdemanagement durch Absendung einer entsprechenden E-Mail an beschwerde@dsr-digital.com.
    4. Die DSR Digital nimmt Beschwerden des Anbieters ernst und wird jede eingehende Beschwerde sorgfältig prüfen und zügig und wirksam bearbeiten. Die DSR Digital wird den Anbieter klar und verständlich über das Ergebnis des internen Beschwerdeverfahrens unterrichten.
    5. Zudem wird die DSR Digital einmal im Jahr einen Bericht über die Funktionsweise und die Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagements auf der Website und ggf. in der Mobile App veröffentlichen. Darin wird die DSR Digital insbesondere auf die Anzahl der eingereichten Beschwerden, die wichtigsten Arten von Beschwerden und die durchschnittliche Dauer von Beschwerden eingehen.
    6. Die DSR Digital hat drei Mediatoren bestimmt, um mit diesen auf eine einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten, die nicht durch das interne Beschwerdeverfahren gelöst werden konnten, hinzuwirken.
    7. Die DSR Digital und der Anbieter beteiligen sich nach Treu und Glauben an allen Mediationsversuchen, die die Parteien gemäß diesem Abschnitt 20 "Internes Beschwerdemanagement; Mediation" dieser AGB Anbieterunternehmen. Die DSR Digital trägt einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation.
    8. Das Mediationsverfahren wird eingeleitet, indem die jeweilige Partei an eine der Mediatorinnen per E-Mail (Birgit Brödermann, bbroedermann@online.de; Vera Rehberger, vera.rehberger@mediationsbuero-mitte.de; Isabel Willmann, info@wbb-mediation.de) einen Antrag auf Durchführung des Mediationsverfahrens unter Hinweis auf das jeweilige, erfolglos gebliebene Beschwerdeverfahren sendet. Die Mediatoren werden jeden Antrag prüfen und die Ausgestaltung des jeweiligen Mediationsverfahrens nach billigem Ermessen bestimmen.

      Verantwortliche Mediatorinnen:
      Brigitte Brödermann
      Windmühlenweg 7
      22607 Hamburg
      Tel.: +49 152 216 51552bbroedermann@online.de

      Isabel Willmann
      Usedomer Str. 25
      13355 Berlin
      Tel.: +49 176 56819587
      info@wbb-mediation.de

      Vera Rehberger
      Zionskirchstr. 18
      10119 Berlin
      Tel.: +49 176 240 66662
      vera.rehberger@mediationsbuero-mitte.de

    9. Das Recht der Parteien, während eines laufenden Beschwerdemanagement- oder Mediationsverfahrens oder danach gerichtlich gegen die jeweils andere Partei vorzugehen, bleibt hiervon unberührt.
  21. LÄNDERSPEZIFISCHE REGELUNGEN
    1. Auf diese AGB Anbieter finden ergänzend die Länderspezifischen Regelungen Deutschland (Annex Länderspezifische Regelungen Deutschland) Anwendung, sofern der Anbieter seinen Sitz in Deutschland hat.
    2. Auf diese AGB Anbieter finden ergänzend die Länderspezifischen Regelungen Österreich (Annex Länderspezifische Regelungen Österreich) Anwendung, sofern der Anbieter seinen Sitz in Österreich hat.
    3. Auf diese AGB Anbieter finden ergänzend die Länderspezifischen Regelungen Schweiz (Annex Länderspezifische Regelungen Schweiz) Anwendung, sofern der Anbieter seinen Sitz in der Schweiz hat.
  22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Diese AGB Anbieter unterliegen in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.
    2. Erfüllungsort ist Rostock. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Rostock.
    3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Anbieters in Bezug auf den Anbietervertrag sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
    4. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus dieser Erklärung erwachsenden Rechte kann sich die DSR Digital Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, bedienen. Die DSR Digital ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ihre Rechte und Pflichten aus dem Anbietervertrag im Ganzen auf einen Dritten zu übertragen.
    5. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe in eigenen oder dritten Betrieben, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Unruhen, staatliche oder behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die einer Partei ihre Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihrer betroffenen Leistungspflicht und Obliegenheit. Die Parteien werden sich über den Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich unterrichten und, soweit erforderlich, die Verpflichtungen während der Dauer solcher Ereignisse den veränderten Verhältnissen anpassen.
    6. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass dieser Vertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, zu dem bereits ein Ereignis höherer Gewalt nach Abschnitt 22.5 dieser AGB Anbieter besteht, namentlich eine Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie, die sich auszuweiten droht. Wenn die Ausweitung der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie oder die weiteren hoheitlichen/behördlichen Maßnahmen aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie die Leistungserbringung der Parteien wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind, sind die Parteien zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
    7. Der Anbieter ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Entsprechendes gilt für durch den Anbieter geltend gemachte Zurückbehaltungsrechte.
    8. Sollte eine Bestimmung dieser AGB Anbieter ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

ANNEX LÄNDERSPEZIFISCHE REGELUNGEN DEUTSCHLAND ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DSR DIGITAL SOLUTIONS GMBH FÜR DAS ANGEBOT VON AKTIVITÄTEN AUF DER DSR ERLEBNISPLATTFORM

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Hat der Anbieter seinen Sitz in Deutschland, gelten für ihn ergänzend zu den AGB Anbieter die nachfolgenden Länderspezifischen Regelungen Deutschland (Annex Länderspezifische Regelungen Deutschland)
  2. REISEVERANSTALTUNGEN
    1. Abschnitt 2.6 der AGB Kunde findet unter der Maßgabe Anwendung, dass im Übrigen die Anwendbarkeit von § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
    2. Sollte der Anbieter eine Pauschalreise i.S.d. § 651a Abs. 2 BGB anbieten, ist er verpflichtet, dem Kunden vor Buchungsanfrage ein gemäß Anlage 11 zu Art. 250 § 2 Abs. 1 EGBGB zutreffend ausgefülltes Formblatt zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag bestehen. Zudem muss der Anbieter dem Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise den Namen und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers für die konkret angebotene Aktivität zur Verfügung stellen.
    3. Zur Prüfung, ob das Angebot eine Pauschalreise i.S.d. § 651a Abs. 2 BGB darstellt, enthält der Fragebogen einen Abschnitt mit Fragen zum konkreten Angebot. Der Fragebogen enthält in seiner Anlage ebenfalls das Formblatt gemäß Anlage 11 zu Art. 250 § 2 Abs. 1 EGBGB, das der Anbieter zutreffend ausfüllen muss.
    4. Das zutreffend ausgefüllte Formblatt und den wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrag muss der Anbieter bereits im Rahmen des Fragebogens nach Abschnitt 2.3 dieses Annexes vor der Angebotsprüfung durch die DSR Digital nachweisen.
    5. Der Anbieter ist der DSR Digital jederzeit zum Nachweis der Pflichterfüllung aus dem Abschnitt 2.2 dieses Annexes verpflichtet.
    6. Für die Prüfung etwaig vorliegender Pflichten eines Reiseveranstalters ist der Anbieter verantwortlich. Insbesondere übernimmt die DSR Digital keine Haftung für etwaige Schäden, die dem Anbieter entstehen, weil er sich auf das Ergebnis des Fragebogens nach Abschnitt 2.3 dieses Annexes verlässt.
  3. ABSCHNITT 2.6 AGB ANBIETER
    1. Abschnitt 2.6 der AGB Anbieter findet unter der Maßgabe Anwendung, dass im Übrigen die Anwendbarkeit von § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB abbedungen wird.

ANNEX LÄNDERSPEZIFISCHE REGELUNGEN ÖSTERREICH ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DSR DIGITAL SOLUTIONS GMBH FÜR DAS ANGEBOT VON AKTIVITÄTEN AUF DER DSR ERLEBNISPLATTFORM

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Hat der Anbieter seinen Sitz in Österreich, gelten für ihn ergänzend zu den AGB Anbieter die nachfolgenden Länderspezifischen Regelungen Österreich (Annex Länderspezifische Regelungen Österreich).
  2. REISEVERANSTALTUNGEN
    1. Soweit auf das Angebot das österreichische Pauschalreisegesetz Anwendung findet, ist der Anbieter verpflichtet, die ihm nach dem österreichische Pauschalreisegesetz obliegenden Pflichten, insbesondere dessen § 4 und § 6, einzuhalten.

ANNEX LÄNDERSPEZIFISCHE REGELUNGEN SCHWEIZ ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DSR DIGITAL SOLUTIONS GMBH FÜR DAS ANGEBOT VON AKTIVITÄTEN AUF DER DSR ERLEBNISPLATTFORM

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Hat der Anbieter seinen Sitz in der Schweiz, gelten für ihn ergänzend zu den AGB Anbieter die nachfolgenden Länderspezifischen Regelungen Schweiz (Annex Länderspezifische Regelungen Schweiz).
  2. REISEVERANSTALTUNGEN
    1. Soweit ein Anbieter Reiseleistungen anbietet, wirkt die DSR Digital ausschließlich als Vermittler zwischen Anbieter und Kunden, indem die DSR Digital Buchungsangaben weiterleitet und die Funktionalität für die Versendung einer Bestätigungs-E-Mail im Auftrag und im Namen des Anbieters an den Kunden bereitstellt. Die DSR Digital bietet keinerlei (Reise-)Produkte oder Reiseleistungen an.
    2. Der Anbieter ist nicht berechtigt, auf der Plattform Pauschalreisen im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG) bzw. im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland anzubieten.
  3. ABSCHNITT 13 "GARANTIEN" AGB ANBIETER
      Abschnitt 13 "Garantien" der AGB Anbieter wird hiermit durch folgende Fassung ersetzt:
      13Gewährleistungen
      13.1Der Anbieter gewährleistet gegenüber der DSR Digital, dass er sämtliche Rechte, Zustimmungen, Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Freigaben von sämtlichen Behörden, Personen und/oder Unternehmen eingeholt hat, die für die rechtmäßige Durchführung der angebotenen Aktivität erforderlich sind, und er sämtliche damit im Zusammenhang stehende Informations- oder Verhaltenspflichten erfüllt.
      13.2Der Anbieter gewährleistet, über sämtliche der DSR Digital eingeräumten Rechte verfügen zu können. Der Anbieter gewährleistet insbesondere, dass keine entgegenstehenden Rechte bestehen und er noch keine anderweitige Verfügung über die Rechte an den Inhalten getroffen hat, die einer Einräumung zugunsten der DSR Digital nach diesem Vertrag entgegenstünde.
      13.3Der Anbieter gewährleistet, dass er die in dem Zahlungsdiensterahmenvertrag in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung der Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsdienste und Zahlungsverfahren bestimmten, ihn treffenden Pflichten zu jeder Zeit uneingeschränkt erfüllen wird.
      13.4Der Anbieter gewährleistet, dass er die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, die für die Bereitstellung und Nutzung der unter dem Zahlungsdiensterahmenvertrag zu erbringenden Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsdienste und Zahlungsverfahren für ihn gelten oder zu deren Einhaltung er sich verpflichtet hat, zu jeder Zeit uneingeschränkt erfüllen wird.
      13.5Der Anbieter gewährleistet, dass er die nach dem Zahlungsdiensterahmenvertrag zu erteilenden Instruktionen zu jeder Zeit rechtzeitig erteilen wird.
      13.6Der Anbieter gewährleistet, dass er seine in dem Zahlungsdiensterahmenvertrag bestimmte Mitwirkung zu jeder Zeit rechtzeitig erbringen wird.
      13.7Der Anbieter gewährleistet, im Rahmen der Nutzung der Plattform die geltenden Scheme Rules der Scheme Owner (z. B. Visa Card, MasterCard) oder der Acquirer nicht zu verletzen. Die Scheme Rules umfassen u.a. Statuten, Regeln, Vorschriften, Betriebsbestimmungen, Verfahren und/oder Freistellungen, die von den Scheme Owners oder Acquirern herausgegeben werden und die der Anbieter bei der Nutzung der jeweiligen Zahlungsmethode einhalten muss. Die Scheme Rules können von den Scheme Owners oder Acquirern im Laufe der Zeit geändert oder ergänzt werden.
      13.8Die vorstehenden Gewährleistungen dieses Abschnitts 13 "Gewährleistungen" finden keine Anwendung, soweit dem Anbieter die Einhaltung der Gewährleistung nicht möglich ist, er an der Einhaltung der Garantie aufgrund höherer Gewalt gehindert ist oder die DSR Digital die Nichteinhaltung der Garantie zu vertreten hat.
  4. ABSCHNITT 14 "FREISTELLUNG" AGB ANBIETER
      Abschnitt 14.1 der AGB Anbieter wird hiermit durch folgende Fassung ersetzt:
      14.1Der Anbieter verpflichtet sich, die DSR Digital von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen, Schäden, Vertragsstrafen, Verlusten, Aufwendungen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, unverzüglich freizustellen bzw. schadlos zu halten, die beruhen auf:
      • einer Verletzung einer der in Abschnitt 13 "Gewährleistungen" dieser AGB Anbieter bestimmten Gewährleistungen;
      • einer dem Anbieter zurechenbaren Verletzung von Schutzrechten oder von sonstigen Rechten Dritter (z. B. des allgemeinen Persönlichkeitsrechts), insbesondere aufgrund der Veröffentlichung eines Angebots auf der Plattform oder seiner Durchführung;
      • einer rechts- bzw. pflichtwidrigen Leistungserbringung des Anbieters im Verhältnis zum Kunden;
      • Rückbuchungen oder Rückerstattungen von Zahlungen des Kunden an den Anbieter, die der Zahlungsdienstleister der DSR Digital nach Maßgabe der geltenden Scheme Rules in Rechnung stellt;
      • einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe von Informationen im Rahmen des KYC-Prozesses des Zahlungsdienstleisters gemäß Abschnitt 7.2 der AGB Anbieter; oder
      • einer Verletzung einer in Abschnitt 12 "Keine vertragswidrige Nutzung der Plattform" dieser AGB Anbieter bestimmten Pflicht des Anbieters.

Version 6